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Investitionsförderung zum Erhalt denkmalsgeschützter Gebäude oder zur Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude

Modul 2: Investitionsförderung

Sie sind Eigentümer:in eines historischen Gebäudes mit landwirtschaftlichem Bezug im Kreis Steinburg, das vor 1945 errichtet wurde? Sie haben ein konkretes Vorhaben weitgehend umsetzungsgreif, d.h. konzeptionelle Fragen, genehmigungsrechtliche Fragen und die Finanzierungskosten stehen bereits fest? Dann kann unsere Investitionsförderung Ihnen eventuell helfen, das Vorhaben zur Umnutzung Ihrer landwirtschaftlichen Gebäude umzusetzen.

Darum halten wir eine Förderung für wichtig!

Unsere Erfahrungen aus dem bisherigen Beratungsprojekt „Neues Leben auf alten Höfen“ von 2018-2021 haben gezeigt, welches Potenzial die Umnutzung historischer Gebäude in den meisten Fällen besitzt. Wir haben aber auch gesehen, dass umfangreiche Erhaltungs- und Umnutzungsmaßnahmen eine hohe finanzielle Herausforderung darstellen. Umso wichtiger ist es, einen solchen Schritt mit Expert:innen zu planen und von ihnen begleiten zu lassen.

Zielgruppe

An den Interessenbekundungsverfahren können sich Eigentümer:innen alter Gebäude mit landwirtschaftlichem Bezug im Kreis Steinburg, die vor 1945 errichtet wurden, beteiligen.

Fördereckdaten

Gemäß unser Projektzielsetzung geht es um Investitionen

  1. zur Umnutzung ländlicher Bausubstanz (bspw. für zusätzliche Wohneinheiten, gewerbliche Nutzungen)   

    und/oder

  2. zum Erhalt denkmalgeschützter ländlicher Bausubstanz

Bei einem Kulturdenkmal (in die Denkmalliste eingetragen) kann also sowohl die Erhaltung wie auch die Umnutzung gefördert werden. Bei allen anderen Gebäuden ist Bewerbungsvoraussetzung, dass der Schwerpunkt der Maßnahme in der Umnutzung liegt. Die ausschließliche Erweiterung der eigenen Wohnnutzung wird nicht als Umnutzung angesehen. Ein Abriss von Gebäudeteilen kann Bestandteil einer Umnutzung oder einer Erhaltungsmaßnahme bei einem Kulturdenkmal sein.

Die Mindestinvestitionssumme muss hierbei 100.000 € betragen. Der Fördersatz beträgt bis zu 45 % der förderfähigen Kosten. Die Höchstfördersumme beträgt 100.000 €.

Gefördert werden nur investive Maßnahmen und Architekt:innenkosten (Baumaßnahmen). Mit der Maßnahme darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden.

Die Förderung erfolgt als sogenannte De-minimis-Förderung. Die Zweckbindung auf die Mittel beträgt 12 Jahre.

Fördermittel und -verfahren

Bei den Fördermitteln handelt es sich um Gelder aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz, die das Land Schleswig-Holstein und der Bund bereitstellen. Ergänzend zur Landeshaushaltsordnung gelten die Bestimmungen des GAK-Rahmenplanes.

Die Fördermittel sind nicht für das Projekt „Neues Leben auf alten Höfen“ reserviert oder gar bewilligt. Der Kreis Steinburg ermöglicht vielmehr durch das Interessenbekundungsverfahren den ausgewählten Projektträgern eine Antragstellung im Rahmen der Ortskernentwicklung Schleswig-Holstein, die diese ohne das Verfahren nicht hätten.

Das Auswahl- und Bewilligungsverfahren verläuft in folgenden Schritten:

  1. Einheitliche Interessenbekundungen sind von Interessent:innen bis zu Abgabedatum der Interessenbekundungsverfahrens einzureichen.
  2. Auswahl durch Kreis Steinburg unter Beratung durch das Landesamt für ländliche Räume. Hierbei werden Projektauswahlkriterien angewendet.
  3. Förderinformation nach Auswahl (Veranstaltung für die ausgewählten Projekte). Hierbei wird über das Verfahren der Antragstellung informiert. Projektträger:innen können Interessenbekundungen aktualisieren, sofern dies die Bepunktung nicht verändert.
  4. Anerkennung des Bündels privater Maßnahmen durch den Kreis.

    Bis hier: Koordinierung durch Projektmanagement (RegionNord)

  5. Selbständige Antragstellung der Projektträger:innen beim Landesamt für ländliche Räume innerhalb von zwei Jahren nach Anerkennung des Bündels privater Maßnahmen (Nr. 6).
  6. Antragsprüfung und Erteilung des Zuwendungsbescheids durch das Landesamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel (Fördermittelzusage und Beginn der Umsetzung). Erst jetzt dürfen Aufträge erteilt werden.
  7. Vorfinanzierung der Rechnungen
  8. Auszahlungsanträge/ Verwendungsnachweise

Kontakt und Fragen:

RegionNord – Büro für Regionalentwicklung

Talstraße 9

25524 Itzehoe

Tel. 0 48 21 / 94 96 32 30

info[at]regionnord.com

Wichtig: beide Module sind unabhängig voneinander!

Die Investitionsförderung kann auch durch Eigentümer:innen beantragt werden, die nicht vorab das Modul „Eigentümer:innenberatung“ in Anspruch genommen haben. Außerdem hat das Modul „Investitionsförderung“ einen eigenen Zeitplan für die Durchführung des Interessenbekundungsverfahren. Die Module bauen also zeitlich nicht aufeinander auf. Bitte beachten Sie außerdem, dass Erstberatung und Konzepterstellung einige Zeit in Anspruch nehmen.